Skip to main content

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Können die Umzugskosten vom Arbeitsamt zurückerstattet werden?

In dem Fall, dass Sie Hartz IV- oder Arbeitslosengldempfänger/in sind und vom zuständigen Amt dazu aufgefordert werden, in eine andere Wohnung zu ziehen, muss das Amt sämtliche Kosten, die durch den Umzug anfallen, decken. Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Regelung ist, dass Sie den Umzug nicht selbst zu verschulden haben. Dann muss das Amt die Kosten für Renovierungsarbetien übernehmen oder dieses Geld als Darlehen für Sie zur Verfügung stellen. Welche Kosten das für Sie zuständige Amt genau übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrem persönlichen Berater.

Sind in den Preisen bereits Mehrwertsteuer enthalten?

In allen unseren Preis sind die gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Wie weit im voraus muss man einen Umzug buchen?

Wenn Sie an einem bestimmten Termin für Ihren Umzug interessiert sind empfehlen wir Ihnen sich so früh wie möglich bei uns zu melden. So können wir Ihnen garantieren, dass alles nach Ihren Wünschen erledigt wird. Die kurzfristige Buchung von Umzügen stellt für unser flexibles Team jedoch kein Problem dar.

Worauf sollte beim packen der Kartons geachtet werden?

Folgende Hinweise möchen wir Ihnen für das Packen von Umzugskartons ans Herz legen:

  • Füllen Sie die Kartons niemals bis zum Rand
  • Packen Sie leichte Gegenstände nach unten und die Schwereren nach oben
  • Polstern Sie Umzugkartons, die Prozellan und Geschirr enthalten, mit Backpapier (und nicht mit Zeitungspapier)
  • Die Obergrenze von 20 Kg pro Karton sollte unter keinen Umständen überschritten werden

Worauf sollte bei der Demontage von Möbeln geachtet werden?

Folgende Ratschläge möchten wir Ihnen für das korrekte Auseinanderbauen von Möbeln mitgeben:

  • Prüfen Sie vorher, ob Ihre Möbelstücke durch alle Treppenhäuser und Türe passen
  • Einlegeböden und Schubladen sollten aus Schränken herausgenommen werden, bevor man Sie transportiert
  • Schließen Sie Schranktüren stets ab und befestigen Sie den Schlüssel am Möbelstück

Wie kann ich am besten einen Parkplatz für den Umzugswagen sichern?

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Ihrem geplanten Umzug, um eine temporäre Halteverbotszone kümmern. Natürlich übernemen wir dies auch gerne für Sie, jedoch ist hierbei zu beachten, dass wir spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug Ihre Bestellung benötigen. In Innenstadtlage benötigen wir Ihre Bestellung sogar zwei Wochen im Voraus.

Wie finde ich heraus, wie viele Kubikmeter Umzugsgut ich habe?

Sie können uns über unser Anfragformular Bilder Ihrer Umzugsgüter zukommen lassen. Dadruch können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Alternativ können wir Ihnen kostenfrei einen Umzugsberater zukommen lassen.

Wer haftet für Schäden die während des Umzuges entstehen?

Gemäß § 451 g HGB wird die Haftung auf eine Summe von 620 EURO je m³ Laderaum beschränkt. Bestimmte Gegenstände, wie beispielsweise Computer oder spezielle Wertsachen sind in der Regel nicht versichert, selbst wenn Umzugsunternhemen den Transport übernehmen. Eine detaillierte Auskunft gegen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wann muss ich den Umzug bezahlen?

Dies kommt darauf an, ob die Kosten vom Arbeitgeber/Job Center oder von Ihnen selbst übernommen werden. Im Ersten Fall genügt es uns, wenn Sie uns eine Zahlungsbestätigung vom Arbeitgeber zukommen lasen. Ansonsten müssen Sie den Betrag vor dem Umzug überweisen oder alternativ vor Ort bezahlen.

Kann ich beim Umzug auch mithelfen oder Freunde um hilfe bitten?

Ja, bei Interesse können Sie, Freunde oder Bekannte gerne beim umzug mithelfen. Wir empfehlen es jedoch nicht, dass Sie oder andere burchgefährdete Gegenstände selber tragen. Übernehmen Sie dafür lieber das Tragen von kleineren Objekten und Kartons.

Kann ich meinen Umzugstermin verschieben?

Selbstverständlich können Sie Ihren Umzugstermin nachträglich ändern lassen. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie sich im Falle einer gewünschten Terminänderung so früh wie möglich bei uns melden. Nur so können wir Ihren Termin auch durchsetzen.

Kann ich mein Umzugsgut für einen bestimmten Zeitraum einlagern lassen?

Ja, auf Wunsch übernhemen wir gerne die Einlagerung Ihrer Umzugsgüter.

Muss ich die Kartons alleine ein- und auspacken?

Wenn Sie wünschen übernehmen wir das Aus- sowie Einpacken der Umzugskartons gerne für Sie. Welche zusätzlichen Kosten dabei auf Sie zukommen hängt von den jeweiligen Umzugsgut ab.